











| Clearing & Diagnostik |
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"Was bei der Jugend wie Grausamkeit aussieht, ist meistens Ehrlichkeit." Jean Cocteau
Die Einleitung der erforderlichen Hilfen bedarf fachspezifischer Krisenintervention durch die Jugendämter, die zum Teil die Kinder oder Jugendlichen in ihren Zusammenhängen schon länger betreuen oder aber in der Situation einer Inobhutnahme aufgrund von Gefährdungsmomenten handeln.
Innerhalb der sozialpädagogischen Arbeit unserer Mitarbeiter wird den Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit geboten, durch Zeit und Ruhe, durch intensive Zuwendung, Abstand von der aktuellen Krisensituation zu finden. Über den aktuellen Krisenbezug hinaus werden ihre eigenen Rollen innerhalb ihrer spezifischen Lebenssituation reflektiert und somit ein für sie adäquater Rahmen geschaffen, aus dem heraus sie die Möglichkeit entwickeln können sich aktiv an der weiteren Perspektivplanung zu beteiligen.
Ein individueller Betreuungsplan wird vorerst im Aufnahmegespräch und später über eine angemessene Beobachtungsphase gemeinsam mit dem Jugendamt, dem Kind bzw. dem Jugendlichen, den Eltern oder anderen beteiligten Personen erstellt, wobei das Kind, der Jugendliche mit seinen/ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt der Arbeit steht. Neben der Versorgung und der sozialpädagogischen Betreuung der im „Schloss Großheide“ untergebrachten Kinder und Jugendlichen kann, u. A. durch unseren Kinderarzt und Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine differenzierte Problemanamnese und Diagnostik im Gesamtkontext des Betroffenen erstellt werden.Die konkrete Arbeit verknüpft sich daher eng mit dem Begriff Clearing. Priorität hat eine sorgfältige Problemanamnese, die über einen angemessenen Beobachtungszeitraum vorgenommen wird, sowie intensive Perspektivplanung über die Krisensituation hinaus. Elternarbeit hat im Clearing einen hohen Stellenwert, wobei natürlich auch da, wo es geboten ist, zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen notwendige Kontaktsperren strikte Beachtung finden. Nicht nur im Prozess der Anamnese sondern auch in der weiteren Perspektivklärung des Kindes oder des Jugendlichen sollen die bisherigen Bezugspersonen, wo es möglich ist, mit einbezogen werden. Dabei gilt es in erster Linie zu prüfen, ob und unter welchen Umständen eine Rückführung in das Herkunftssystem möglich wäre, aber auch die Begleitung des Kindes ( Jugendlichen im Prozess der weiteren Hilfeplanung bis hin zu weiteren Jugendhilfemaßnahmen) soll nach Möglichkeit durch die Eltern oder Bezugspersonen begleitet werden. In der Regel erfolgt die Unterbring der Kinder und Jugendlichen in das „Schloss Großheide“ über die Jugendämter. Eine Aufnahme erfolgt ebenfalls, wenn die Polizei ein Kind oder einen Jugendlichen unterbringen muss. Bei der Versorgung sind die Erfordernisse für die Sicherung des geistigen, seelischen und körperlichen Wohles des Kindes maßgebend.
Hierfür stehen die pädagogischen Mitarbeiter sowie ergänzend, die gesamte Infrastruktur der Wohngruppe zur Verfügung. Für die Entwicklung adäquater Lösungsmöglichkeiten für das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere in Bezug auf eine Familienrückführung oder ggf. Weitervermittlung in Pflegefamilie, Heimeinrichtung oder Kinder- und Jugendpsychiatrie etc., erfolgt eine intensive und beständige Kooperation mit dem jeweils zuständigen Jugendamt und den Bezirkssozialarbeitern.
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