











| Wohngruppe Schloss Großheide |
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"Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden." Pearl S. Buck
Die Wohngruppe "Schloss Großheide" verfügt über 10 Plätze und befindet sich in Großheide, Landkreis Aurich, liegt in dörflicher Randlage, dennoch nur ca. 300 m vom Ortskern entfernt.
Die Einrichtung ist dort fester Bestandteil in einer Wohnsiedlung und von den Anwohnern akzeptiert. Grund-, Haupt- und Förderschule sowie die Realschule befinden sich in der Nähe der Einrichtung und können von den Kindern zu Fuß erreicht werden. Alle weiteren Schulformen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Die angrenzende Bushaltestelle bietet dem Klientel die Möglichkeit, sich auch außerhalb des Ortes zu bewegen, soziale Kontakte zu knüpfen und somit ihr soziales System zu erweitern.
Die Einrichtung umfasst ca. 650 m2 Wohn-, Nutz- und Spielfläche und ca. 2500 m2 Freifläche. Somit haben die Kinder und Jugendlichen die Gelegenheit ihren natürlichen Bewegungsdrang in der freien Natur auszuleben.
Darüber hinaus können die einrichtungsübergreifenden Räumlichkeiten wie Bastelraum, Werkstatt und ein großes Gartenhaus genutzt werden.
Den Mitarbeitern stehen außerdem ein Multifunktionsraum als Gesprächszimmer für Einzelförderungen und Elterngespräche zur Verfügung. Für therapeutische Interventionen durch den hauseigenen Kinderarzt und Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es ein Therapiezimmer. Die Räume und ihre Gestaltung wecken und unterstützen den Wissensdrang, die Neugierde, sowie die Experimentierfreude des Klientels. Die Räumlichkeiten des Wohnhauses sind als Begegnungsräume zu verstehen. Hier werden die soziale Kompetenz und die Gruppendynamik der Kinder- und Jugendlichen stark angesprochen und positiv gefördert. Die Räume sind an den Bedürfnissen des Klientel orientiert und können je nach Situation bzw. Anlass neu strukturiert und gestaltet werden. Das Gebäude ist im Jahre 1901 als Gutsverwaltersitz der ten Doornkaats erbaut worden. Zwischen 2006 und 2008 wurde das Objekt, nach neusten Bau- und Sicherheitsrichtlinien, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, kernsaniert. Das Gebäude steht im Eigentum des Trägers und wird sukzessive und kontinuierlich weiter renoviert und aufgewertet. Die hauswirtschaftliche Versorgung der Einrichtung ist vollkommen eigenständig. Dieses betrifft insbesondere die Zubereitung der Mahlzeiten. Für die Instandhaltung und Pflege sorgen der Hausmeister und eine Haushälterin. In der Regel werden Jugendliche und junge Erwachsene von 10 bis 17 Jahre aufgenommen, Inobhutnahmen werden von 6 bis 17 Jahren vorgenommen. Die Altersvorgabe wird nicht starr ausgelegt, sondern für die Aufnahme ist der Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen maßgebend. Die Wohngruppe „Schloss Großheide“ ist „rund-um-die-Uhr“ besetzt und führt zu jeder Tages- und Nachtzeit Aufnahmen durch.
Um eine lebensbezogene Problemanamese zu erstellen, werden in Einzelgesprächen mit den Kindern und Jugendlichen und den Eltern / Pflegeeltern etc., bei Bedarf in gemeinsamen Gesprächen unter Berücksichtigung systemischer Ansätze eine Diagnose und fallangemessene Handlungsperspektiven erarbeitet.
Methoden, die zum Einsatz kommen, sind Genogrammarbeit, das Familienbrett, die Arbeit mit der Lebenslinie, Erarbeitung von Ressourcen usw. (Bei allen methodisch orientierten Diagnoseverfahren ist die freiwillige Mitarbeit der Kinder / Jugendlichen und der Eltern / Pflegeeltern etc. Voraussetzung.) Bei der Aufnahme findet eine Eingangsdiagnostik durch unseren Kinderarzt und Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Das konkrete pädagogische Handeln in der Wohngruppe orientiert sich an verhaltenstherapeutischen und systemischen Ansätzen. Dabei wird davon ausgegangen, dass verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ihre Grundanliegen oft mit sozial unangemessenen Mitteln verfolgen. Diese stellen für den pädagogischen Mitarbeiter oft ein Problem dar. Für das Kind hingegen sind dieses nicht Probleme, sondern Lösungen, wenn auch so genannte „Scheinlösungen“. Die Pädagogik soll dazu dienen, positive und sozial förderliche Bedingungen zu gestalten,damit ein Kind bzw. Jugendlicher lernen kann, seine Anliegen legal und sozial zu realisieren.
Aus unserem Selbstverständnis heraus ergibt sich, dass unser Schwerpunkt und „oberstes” Ziel unseres Handelns, die Unterstützung der Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Herkunftsfamilie ist. Dabei gilt es jedoch zu prüfen, ob und unter welchen Umständen eine Rückführung in das Herkunftssystem überhaupt möglich ist und/oder ob ggfls. –altersabhängig- eine Vorbereitung und Begleitung der Verselbstständigung erfolgen soll.
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